OLG Hamm: Vertrauen in Vorfahrt auf der Fahrspur eines Parkplatzes
Ausnahmsweise kann der fließende Verkehr auf öffentlichen Parkplätzen darauf vertrauen, dass aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrende Verkehrsteilnehmer warten.
Ausnahmsweise kann der fließende Verkehr auf öffentlichen Parkplätzen darauf vertrauen, dass aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrende Verkehrsteilnehmer warten.
Bei der Errichtung eines Testamentes muss der Erblasser die Person des Erben bestimmbar angeben.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 4.6.2014 (Az. VIII ZR 289/13) die Rechte von Mietern erneut gestärkt und einem uneingeschränkten Besichtigungsrecht des Vermieters eine Absage erteilt.
Vergleicht ein Betriebsrat die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb mit einem KZ, so ist dies vom Recht der Meinungsäußerung gedeckt.
Ist ein Testament vernichtet worden oder nicht mehr auffindbar, so stellt sich die Frage, ob das Testament durch den Erblasser widerrufen wurde.
Eine private Auktion auf der Internet-Plattform eBay kann den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichten.
Die Aufnahmen einer in einem privaten PKW installierten Fotokamera (sog. "Dashcam") können in einem späteren Prozess nicht problemlos als Beweismittel herangezogen werden.
Ein Ratsmitglied darf nicht an einer Satzungsregelung mitwirken, mit der einzelne Straßen von der Pflicht zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für einen bestimmten Zeitraum verschont werden,
Der Bundesgerichthof hat in seinem aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13) seine Rechtsprechung geändert. Wird im Rahmen eines Werkvertrages vereinbart, dass die Leistung oder ein Teil der Leistung "schwarz" ausgeführt werden soll, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.
Umsatzsteuerpflichtige Versteigerungen über eBay, die von mehreren Personen unter Verwendung eines gemeinsamen Pseudonyms (sogenannter Nickname) ausgeführt werden, sind im Regelfall allein von demjenigen zu versteuern, der gegenüber eBay als Inhaber des Nutzerkontos aufgetreten ist.
BGH , Beschl. v. 8.4.2014 – 5 StR 107/14 (Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vorabentscheidung)
Der Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser festgestellt hat, dass die Ermittlungsbehörden es rechtswidrig unterlassen haben, die automatisch gefertigte Aufzeichnung zweier Telefonate unverzüglich zu löschen, die ein Rechtsanwalt zur Anbahnung eines Mandatsverhältnisses geführt hatte, war rechtens.