Der Bundesgerichthof hat in seinem aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13) seine Rechtsprechung geändert. Wird im Rahmen eines Werkvertrages vereinbart, dass die Leistung oder ein Teil der Leistung "schwarz" ausgeführt werden soll, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

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