I. Einleitung
In der Praxis ist es wichtig, als Geschäftsführer einer GmbH die verschiedenen Umstände zu kennen, die eine Haftungskonstellation begründen können. Der Geschäftsführer ist als Organ der GmbH gleichzeitig Treuhänder eines fremden Vermögens, dem der GmbH. Ihm obliegt daher eine Vielzahl von Pflichten, bei deren Verletzung er sich gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig machen kann. Eine Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH kann sowohl entstehen aus dem Anstellungsverhältnis, als auch aus gesetzlichen Bestimmungen, z.B. aus § 64 GmbHG. Im Folgenden sollen ausgesuchte gesetzliche Vorschriften näher betrachtet werden (Commandeur/Römer NZG 2012, 979).