Neues und Bekanntes vom Elternunterhalt
I. Bekanntes vom Elternunterhalt
1. Unterhaltspflicht der Kinder
Die Kinder sind grundsätzlich gegenüber ihren Eltern oder bei Bezug von Sozialleistungen gegenüber dem Sozialamt zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet..