Am 17.08.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung (EWG VO 650, 2012) in Kraft. Diese bringt Änderungen auch für das deutsche Erbrecht mit sich.

Werden die Erben zur Auskunfterteilung an den Pflichtteilsberechtigten verurteilt, so erstreckt sich dies auch auf Vermögensgegenstände, die der Erblasser in eine Stiftung nach liechtensteinischen Recht eingebracht hat.