Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 25.06.2025
Das OLG Saarbrücken hat dem BGH die Frage vorgelegt, ob Blitzer-Messergebnisse ohne gespeicherte Rohmessdaten verwertbar sind. Hintergrund ist, dass Blitzer in Deutschland meist keine Rohdaten speichern, wodurch Betroffene das Messergebnis nicht umfassend überprüfen können. Während im Saarland – gestützt auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2019 – solche Messungen als unverwertbar gelten, sehen Gerichte in anderen Bundesländern darin kein Problem und halten standardisierte Messverfahren für ausreichend zuverlässig. Der BGH soll nun klären, ob bundesweit einheitlich die Verwertung solcher Messergebnisse zulässig ist oder ob Rohmessdaten zwingend gespeichert werden müssen. Eine Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung und die Rechte der Autofahrer haben.
OLG Saarbrücken mit Beschluss vom 10. April 2025 (Az. 1 Ss (OWi) 112/24)