Rechtsanwältin Stefanie Förster studierte an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Bereits während ihres zweijährigen Referendariats im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz war sie ab Mai 2016 für unsere Kanzlei tätig.

Im Juli 2017 wurde sie nach erfolgreichem zweiten Staatsexamen zur Anwaltschaft zugelassen und führte ihre Tätigkeit übergangslos als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei fort.

Seitdem betreut sie in unserer Kanzlei Fälle aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts, des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts.

Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Förster Sie als Vermieter und Mieter in allen Fragen des Wohnraummietrechts, insbesondere:

  • Kündigung
  • Räumung
  • Prüfung von Mietverträgen
  • Mängel und Beschädigungen der Mietsache
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen

Im Gewerbemietrecht steht sie Ihnen in allen Fragen im Vorfeld bei den Vertragsverhandlungen zum Gewerbeobjekt, während des laufenden Mietverhältnisses und nach dessen Beendigung, insbesondere zu folgenden Einzelfragen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Instandhaltung
  • Rückbau
  • Konkurrenzschutz
  • Betriebspflicht

Zudem steht Ihnen Rechtsanwältin Förster als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in allen Fragenstellungen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum, insbesondere bei der Beratung von Wohnungseigentümern und bei der gerichtlichen Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, zur Verfügung.

Weitere Tätigkeitsbereiche bilden das Pachtrecht, das Maklerrecht sowie das Nachbarrecht.

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Stefanie Förster

E-Mail:
foerster@walek-rechtsanwaelte.de

Sekretariat:
Tel.: 02651 - 9890-66
Fax: 02651 - 9890-90

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