Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 10.09.2025

Das Landgericht Berlin II hat am 28.02.2024 (Az.: 66 S 178/22) ein wichtiges Urteil gefällt, das Mieter stärkt.

Wird eine Wohnung wegen angeblichen Eigenbedarfs gekündigt und stellt sich später heraus, dass dieser nur vorgeschoben war, können Mieter Schadensersatz verlangen.

Im konkreten Fall musste ein Mieter ausziehen, weil die Vermieter die Wohnung für ihre Tochter beanspruchten. Die Tochter zog jedoch nie ein, stattdessen wurde teurer weitervermietet.

Neben den Umzugskosten und der eigenen Mietdifferenz, kann der Mieter sogar den Gewinn, den die Vermieter durch eine höhere Neuvermietung erzielt hatten, "abschöpfen".

Damit wird klar: Wer Opfer eines vorgetäuschten Eigenbedarfs wird, sollte das nicht einfach hinnehmen.

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