Der Kunde ist König!
Unfreundliches Verhalten gegenüber Kunden rechtfertigt eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein mit seinem Urteil vom 20.05.2014 (Az. 2 SA 17/14) entschieden.
Unfreundliches Verhalten gegenüber Kunden rechtfertigt eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein mit seinem Urteil vom 20.05.2014 (Az. 2 SA 17/14) entschieden.
Vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten sind nicht in jedem Fall einer Kündigung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zurück zu zahlen.
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Autofahrern.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 04.07.2014 (Az.: V ZR 229/13) die Rechte von Falschparkern gestärkt. Wer auf einem privaten Kundenparkplatz (hier: Kundenparkplatz eines Fitnessstudios) sein KfZ unberechtigt abstellt, muss künftig keine unangemessen hohe Abschleppkosten mehr zahlen.
Mit Wirkung zum 13.06.2014 hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen im Bereich des Fernabsatzes geändert. Er setzt damit die Verbraucherrechtrichtlinie der EU um. Dies führt zu zahlreichen Änderungen, die auf die Gestaltung des Vertriebes, der AGB und der Widerrufsbelehrung durchschlagen.
Provisionen sind weiterhin bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen.
Die Schufa muss nur in Teilen einem Auskunftsbegehren nach § 34 IV 1 Nr. 4 BDSG nachkommen.
Kündigung des Arbeitgebers in Unkenntnis der Schwangerschaft
Der in den AGB der Sparkassen geforderte Erbberechtigungsnachweis ist unwirksam
Wie das OLG Hamm in seinem Urteil vom 17.01.2013, Az.: 4 U 147/12 festgestellt hat, sind an ein gewerbliches Handeln bei Verkäufen auf Internetplattformen keine großen Anforderungen zu stellen.
Auch ein 16jähriger Minderjähriger, der weder zur Schule geht, noch einen Ausbildungsplatz hat, muss, um Unterhalt zu erlangen, ausreichende Erwerbsbemühungen nachweisen.
1.) Bedarf des Berechtigten
- Mindestens notwendiger Eigenbedarf des Nichterwerbstätigen
" (770 €)
- Bei Heimaufenthalt
" die ungedeckten Heimkosten
I. Vertragsfreiheit
Die Vertragsfreiheit ist die im Grundgesetz verbriefte Freiheit jedes Einzelnen, seine Lebensverhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten. Sie ist eine Haupterscheinungsform der Privatautonomie. Sie gehört zu den grundlegenden Prinzipien unserer Rechtsordnung.