Zur Haftung des Gastwirtes für Schaden am Zahn durch Steak mit Knochen
Das Amtsgericht München hat kürzlich über die Schadenersatzforderung eines Gastes zu entscheiden,
Das Amtsgericht München hat kürzlich über die Schadenersatzforderung eines Gastes zu entscheiden,
Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 29.04.2015
Unterhält der Erblasser zu der Familie seiner Eherfrau gute verwandtschaftliche Beziehungen, kann hieraus (alleine) nicht der Wille zur Ersatzberufung der Geschwister der Ehefrau festgestellt werden (OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 – 31 Wx 379/14 NJW-RR 2015, 329).
Am 17.08.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung (EWG VO 650, 2012) in Kraft. Diese bringt Änderungen auch für das deutsche Erbrecht mit sich.
Wie das AG Niemburg nun entschieden hat, können Aufnahmen einer Dashcam unter Umständen als Beweismittel herangezogen werden.
Am 16.04.2015, 6 Uhr - 17.04.2015, 6 Uhr Uhr startet der bundesweite Blitz-Marathon.
Kundenschutzklauseln, die zwischen einem Gesellschafter und einer GmbH aus Anlass seines Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, dürfen in zeitlicher Hinsicht das notwenidige Maß nicht übersteigen.
Ein (Inkasso-) Unternehmen darf nur eingeschränkt damit drohen, dass die Mitteilung von Daten des Schuldners an die Schufa erfolgen wird.
Nach der Rechtsprechung des OLG Oldenburg (Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14, nicht rechtskräftig), soll der Kaufvertrag über ein Kfz zurück abgewickelt werden können, wenn der im Kaufvertrag vorgesehene, beleuchtete Aschenbecher fehlt.
Werden die Erben zur Auskunfterteilung an den Pflichtteilsberechtigten verurteilt, so erstreckt sich dies auch auf Vermögensgegenstände, die der Erblasser in eine Stiftung nach liechtensteinischen Recht eingebracht hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12 = DStR 2015, 31) Teile des Erbschaftsteuerrechtes als verfassungswidrig erkannt.
Das Amtsgericht Bautzen stellte fest, dass für die Anordnung einer Durchsuchung nur Tatsachen eine Grundlage sein können, die durch das Gericht überprüft werden können.