Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 04.09.2019


Kurios: Weil die Ehefrau eines schnarchenden Vermieters nachts auf die Couch im Wohnzimmer flüchtete, kündigte dieser seinem Mieter wegen Eigenbedarfs an der vermieteten Wohnung. Künftig wolle er dort seine Nächte verbringen.


Das Amtsgericht Sinzig (Urteil v. 06.05.1998 – 4 C 1096/97) gab dem Vermieter Recht.


Pathologisches Schnarchen und der damit verbundene Wunsch nach getrennten Schlafzimmern hielt das Gericht als Begründung des Eigenbedarfs für nachvollziehbar und die Kündigung für wirksam.