Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom17.05.2023

Ob ein Berliner Testament in mehreren Urkunden gefertigt werden kann, hatte das OLG Brandenburg (Beschl. v. 17.1.2023 – 3 W 133/22) zu entscheiden. Die Ehegatten hatten hier 3 Testamente errichtet. Die erste gemeinsame Verfügung lautete dahingehend, dass die Kinder alles was die Eltern besitzen „gütlich teilen“ sollen. Ca. 20 Jahre später setzte die Ehefrau den Ehemann in einem Einzeltestament als Erben ein. Der Ehemann setzte umgekehrt in einem eigenen Testament die Ehefrau ein. Wiederum 12 Jahre später wurde ein weiteres gemeinsames Testament gefertigt, in dem es hieß, dass der Besitz erst nach dem Ableben beider Ehegatten an
die Kinder gehen soll. Das Gericht bestätigte die Rechtsprechung, dass ein Berliner Testament in getrennten Urkunden zu verschiedenen Zeiten verfasst werden kann. Um in Praxis Probleme bei der Auslegung zu vermeiden, ist dieses Vorgehen aber nicht ratsam.

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