Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 02.11.2022
Derzeit mahnen zahlreiche Kanzleien Verstöße gegen die DSGVO wegen der Verwendung von Google Fonts ab. Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis von Schriftarten, die von Google zur Verwendung bereitgestellt werden. Was zunächst einmal gut klingt, hat aber einen Haken: Anders als herkömmliche Schriftarten werden sie nicht auf der Webseite gespeichert, sondern auf einem Server des Anbieters. Wenn ein Besucher die Website besucht, wird dann die IP-Adresse des Besuchers automatisch an Google weitergeleitet. Damit ist ein Verstoß gegen die DSGVO gegeben, was zu einen Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch führen kann (LG München I, Urteil vom 20.1.2022 – 3 O 17493/20). Wir empfehlen daher, die Einbindung von Google Fonts zu ändern.