Expertenrat aus dem Wochenspiegel Mayen vom 08.12.2021

Seit dem 09.11.2021 gilt ein verschärfter Bußgeldkatalog. Geschwindigkeitsüberschreitungen um 16km/h kosten jetzt mindestens 60 €, so dass gemäß § 28 Abs. 3 a) bb) StVG auch ein Punkt im Fahreignungsregister droht. Bisher galt dies erst ab 21 km/h.

Teurer und teilweise punktbewehrt sind auch das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen (mit 1 Punkt in schweren Fällen mit Behinderung/Gefährdung), unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behindern, für Elektro- oder Carsharing-Fahrzeuge und das Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen.

Die unerlaubte Nutzung und die Nichtbildung von Rettungsgassen kostet 200 € - 320 € und 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Auto-Posing und das Rechtsabbiegen von LKW schneller als Schrittgeschwindigkeit sind jetzt ebenso sanktioniert. Schließlich kostet die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Kfz bis zu 100 € und 1 Punkt.

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