Entscheidung des Bundesgerichtshof 2 BGs 254/21

Der Bundesgerichtshof entschied in einer Aktuellen Entscheidung (2 BGs 254/21), dass es keines ausdrücklichen Antrags des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft bedarf. Hat ein Gericht aufgrund seiner Befassung Kenntnis von einem die Mitwirkung eines Verteidigers i.S.d.  § 142 StPO erforderlichen Sachverhalts, ist es zur eigenen unabhängigen Prüfung einer Pflichtverteidigerbestellung aufgerufen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.