Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber berechtigt, die unternehmerische Entscheidung zu treffen, seinen Betrieb stillzulegen. Gerichtlich kann diese Entscheidung nur dahingehend überprüft werden, ob eine solche Entscheidung willkürlich ist.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden, dass die unternehmerische Entscheidung zur Stillegung des Betriebes einer GmbH auch dann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sozial rechtfertigt, wenn kein wirksamer Beschluss der Gesellschaft zugrunde liegt. Entscheidend sei alleine, dass die unternehmerische Entscheidung getroffen sei und ob im Zeitpunkt der hierauf gestützten Kündigung die Prognose gerechtfertigt war, dass es gemäß dieser Entscheidung planmäßig zur Betriebsstillegung kommen wird.

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