Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 01.04.2020
Derzeit kommt es zu zahlreichen Stornierungen oder Umbuchungen von Pauschalreisen aufgrund des Corona-Virus und der damit verbundenen Einreiseverbote vieler Länder.
Storniert der Reiseveranstalter diese Reise, verliert er seinen Anspruch auf den Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen können Sie erstattet verlangen.
Auch Sie können von der Pauschalreise ohne Stornierungskosten zurücktreten, sofern z.B. das gebuchte Hotel zum Reisezeitpunkt keine Touristen aufgrund der staatlichen Beschränkungen beherbergen darf oder ein Einreiseverbot für das Urlaubsland aufgrund des Corona-Virus für den geplanten Reisezeitraum besteht.
Eine Gutschrift bzw. Umbuchung auf einen – derzeit noch ungewissen – späteren Reisezeitraum birgt hingegen das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters.