Besteht ein Anspruch auf Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes?

Arbeiten im Home-Office ist derzeit gefragt. Dies aus den unterschiedlichen Gründen. Zahlreiche Unternehmen schicken Ihre Mitarbeiter in die Heimarbeit, um die Zahl der sozialen Kontakte gering zu halten und damit das Infektionsrisiko zu senken oder auch um eine Quarantäne der gesamten Belegschaft zu vermeiden. Aus den gleichen Gründen fragen auch immer mehr Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber an, ob ein Heimarbeitsplatz eingerichtet werden kann.

Aber wann besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Heimarbeitsplatz? Kann der Arbeitgeber Heimarbeit anordnen?

Diese Fragen beantwortet in der Regel der Arbeitsvertrag. Findet sich dort kein entsprechender Passus, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen zum Arbeiten nach Hause schicken (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2018 - 17 Sa 562/18). Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer ein solches nicht einfordern. Individualrechtlich ist die erlaubte Heimarbeit jederzeit widerrufbar. Zur Einführung wird das Einverständnis beider Arbeitsvertragsparteien vorausgesetzt. Es besteht kein Anspruch auf Heimarbeit. Auch wenn der Arbeitnehmer in der Heimarbeit tätig ist, gehört er weiter dem Betrieb des Arbeitgebers an und ist weisungsgebunden.

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