Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 24.04.2019

Am 03.04.2019 fand erneut der europaweite Blitzmarathon statt. Auch in der restlichen Zeit des Jahres wird massiv kontrolliert. Die Messgeräte werden dabei immer ausgefeilter.

Dennoch gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die einen Bußgeldbescheid angreifbar machen können. Bereits anhand der Ermittlungsakte kann der versierte Verkehrsrechtler prüfen, ob die Messung rechtmäßig ist. Ermittelt die Bußgeldstelle nicht gegen den tatsächlichen Fahrzeugführer, besteht die Chance, dass Verjährung eintritt. Auch in den automatisiert erstellten Bußgeldbescheiden finden sich häufig Fehler, insbesondere hinsichtlich der Zustellung.

Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Auch bei dieser Anordnung finden sich häufig Fehler.

Wird dennoch ein Fahrverbot verhängt, kann mit anwaltlicher Hilfe häufig eine Verkürzung oder Verschiebung erreicht werden.

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