Wie auf Anrufe und Rechnungen von "Ranking-Bank" reagieren?

Mandanten unserer Kanzlei erhalten in jüngerer Vergangenheit Anrufe eines Unternehmens mit dem Namen "Verlag für virtuelle Dienste" und der Bezeichnung "Ranking-Bank" (Groendahlscher Weg 87, 46446 Emmerich a.R). Geschildert wird ein Anruf unter dem Vorwand, es würden Daten abgeglichen. Über Kosten wird nicht gesprochen. Wenig später erhalten die Angerufenen dann eine Rechnung über 1.068,86 EUR. Der Vertrag soll unterschiedlichste Leistungen enthalten, etwa die Programmierung eines Kundenzugangs, Responsitives Webdesign, konzeptionelle Gestaltung nach Ihren Wünschen und Anforderungen usw.

Ob diese Leistungen tatsächlich erbracht werden, können wir nicht prüfen. Der praktische Nutzen ist fragwürdig, insbesondere wenn die Kosten berücksichtigt werden. Ein Werbewert ist schwer nachweisbar.

 

Wichtiger Hinweis für den Angerufenen: Zum Zeitpunkt des Anrufes besteht regelmäßig kein Vertragsverhältnis. Sie sind nicht verpflichtet, mit dem Anrufer irgendwelche Daten abzugleichen. Legen Sie einfach auf.

Wichtiger Hinweis für den Empfänger einer Rechnung: Hier bestehen Ansatzpunkte, um gegen die Rechnung vorzugehen. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmer und Freiberufler, die in solche Vertragsfallen geraten sind. Regelmäßig lässt sich hier erreichen, dass keine Zahlungen zu leisten sind. Hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite
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