Expertenrat aus dem Wochenspiegel Mayen vom 02.01.2019

Echte Weihnachtskerzen am Baum, Lichterketten im Hausflur - was darf der Mieter und wer haftet bei einem Brand?

Solange keine Beschädigung des Mietobjekts oder Störung der Nachbarschaft (dauerhaftes Blinken!) erfolgt, dürfen auch Lichterketten am Balkon angebracht werden.

Die Weihnachtsdekoration im Treppenhaus darf jedenfalls die Mitbewohner nicht belästigen. Gegen einen Kranz an der Tür ist jedoch nichts einzuwenden.

Das Aufstellen von (Baum)Kerzen ist erlaubt.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters im Zusammenhang mit Feuerschäden zahlt jedoch weder die Hausrat- noch die Gebäudeversicherung.

 

 

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