Expertenrat aus dem Wochenspiegel Mayen vom 09.05.2018
Über die Frage, ob eine Auskunft über ein Nachlass-verfahren gebührenpflichtig ist, hatte jüngst das OLG Köln (Beschluss vom 08.01.2018 - 2 Wx 277/17) zu entscheiden. Der Antragsteller hatte beim Nachlassgericht Aachen um Mitteilung gebeten, ob „bezüglich der verstorbenen Frau S. ein Nachlassverfahren anhängig ist bzw. Erben bekannt sind“, „um eine Forderung gegen die Erben durchzusetzen“ zu können. Das Gericht verlangte für die daraufhin erteilte Auskunft eine Gebühr in Höhe von 15,00 € mit der Bezeichnung „1401 Bescheinigungen und Auskünfte aus Akten und Büchern“ gemäß JVKostG. Diese Gebühr darf jedoch nicht erhoben werden. So habe der Gesetzgeber die Anwendung der genannten Bestimmung auf Nachlassangelegenheiten nicht vorgesehen und es liege auch keine Justizverwaltungsange-legenheit vor.