Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 14.09.16

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.08.2016, Az. VIII ZR 100/15, die Verurteilung eines eBay-Verkäufers wegen Manipulation des Aktionsverlaufs zu Schadensersatz von 16.500 € bestätigt.

Der Verkäufer hatte einen Gebrauchtwagen PKW Golf VI in eBay eingestellt. Außer dem Startangebot von 1 € gab nur der spätere Kläger Gebote für das Fahrzeug ab, wurde jedoch von dem beklagten Verkäufer selbst über ein zweites Benutzerkonto immer wieder überboten. Die Auktion endete mit einem Zuschlag für den Verkäufer bei 17.000 €. Der Kläger machte vor Gericht 16.500 € Schadensersatz geltend, weil er ohne die Eigengebote des Verkäufers das Fahrzeug für 1,50 € ersteigert hätte.

Das LG Tübingen hatte der Klage stattgegeben, das OLG Stuttgart hatte dieses Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Revision dagegen beim BGH war erfolgreich.

Der BGH bekräftigte zunächst, dass die Verträge auf eBay nach allgemeinen Regeln durch Angebot und Annahme zu Stande kommen. Die Abgabe eines Gebotes bei eBay bedeute lediglich, dass der Käufer das vorliegende höchste Gebot übertreffen möchte. Ohne die unwirksamen Eigengebote des Verkäufers wäre der Kläger mit 1,50 € Höchstbietender gewesen.

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