Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 10.08.2016
Ein Erblasser kann nicht testamentarisch Pflichtteilsan-sprüche einem Schiedsver-fahren unterstellen. Dies unabhängig davon, ob sich dies zugunsten oder zulasten des Pflichtteilsberechtigten aus-wirkt (OLG Müchen Beschl. v. 25.4.2016 – 34 Sch 12/15) Nach Auffassung des OLG München werden durch eine solche Regelung die gesetzlichen Grenzen der Testierfreiheit des Erblassers überschritten. Da das Gesetz den Pflichtteilsanspruch umfassend schützt, soll auch jede Beschränkung in Bezug auf die Verfolgung und Durchsetzung des Rechts verwehrt sein.