Aufgrund des am 01.08.2016 in Kraft getretenen "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" („Routergesetz“) können Nutzer von Internetanschlüssen jetzt frei wählen, welches geeignete Gerät sie für den Zugang zum Internet nutzen möchten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Endkunden der Telekommunikationsanbieter geeignete Endgeräte auf dem Markt kaufen und anschließend können. Der Netzbetreiber muss die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert (!) herausgeben. Dies wurde aufgrund technischer Besonderheiten in der Vergangenheit beispielsweise von Glasfasernetzbetreibern, die auf die Nutzung der so genannten " letzten Meile" der Telekom angewiesen sind, verweigert.
Darüber hinaus wurde das Telemediengesetz geändert („WLAN-Gesetz“). Hier wird klargestellt, dass alle gewerblichen und privaten Anbieter von WLAN-Netzen für Rechtsverletzungen von Nutzern ihres WLAN nicht haftbar sind. Das Gesetz soll dazu beitragen, den WLAN-Betreibern die notwendige Rechtssicherheit zu verschaffen, um neue Geschäftsmodelle – wie Sie im europäischen Ausland schon seit Langem üblich sind – zu ermöglichen und auszubauen.