Beitrag aus dem Wochenspiegel Extra vom  22.06.2016

Urlaubszeit ist für viele Menschen Einkaufszeit. Das Portmonee ist voll und die Urlaubsstimmung sorgt dafür das es schnell mal geöffnet wird. Wenn dann auch noch die Produkte günstiger sind als bei uns zuhause wird  eingekauft. Grundsätzlich eine tolle Idee, wenn da nicht das lästige Problem mit dem Zoll wäre.

Viele  die ihre Urlaubszeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verbringen, können Sie dies auch ausgiebig tun, ohne dass man Ärger mit dem Zoll befürchten müssen, sofern sie nicht die Freigrenzen für bestimmte Produkte wie Tabakwaren und alkoholische Getränke überschreiten.

Problematischer ist es jedoch, wenn Sie den Urlaub außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise in den USA verbringen. Gern werden hier Designerkleidung oder elektronische Produkte aus dem Urlaub kostengünstig mitgebracht. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar, jedoch sind Sie verpflichtet diese Waren beim Zoll anzumelden, wenn sie die Freigrenze von 430 € überschreiten. Ist die Freigrenze überschritten, ist für das Produkt Einfuhrumsatzsteuer, als auch Zoll zu zahlen.

Manche Urlauber überlegen nun bei der Ankunft ein unschuldiges Lächeln aufzulegen und durch den berühmten grünen Ausgang (der für nichts zu verzollen steht) zu nutzen. Doch Vorsicht, wenn sie kontrolliert werden,  ist mindestens ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei überschreiten eines Warenwerts von 700 € ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung fällig.

Darüber hinaus erhebt die Zollbehörde einen Zuschlag auf den zu zahlenden Zoll. Es hilft dann auch nicht zu sagen, dass es sich bei dem einzuführenden Gegenstand um ein Geschenk handelt. Auch Geschenke sind zu verzollen.  Diese Erfahrung musste der Vorstandsvorsitzende eines bekannten süddeutschen Fußballvereins machen, gegen den anschließend ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet wurde.

Der Preis des Urlaubsschnäppchen mag sich zwar durch Zoll und Umsatzsteuer erhöhen, ist aber immer noch deutlich günstiger als die Kosten für ein Steuerstrafverfahren und die damit verbundenen erheblichen Strafen tragen zu müssen. Deshalb nehmen Sie im Zweifel lieber den unangenehmen roten Ausgang bei der Zollabfertigung.

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