Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 18.05.2016

Der Fahrer eines PKWs  hielt sein Mobiltelefon in der rechten Hand, während er über die Freisprechanlage telefonierte. Hierfür verurteilet ihn das Amtsgericht Backnang wegen „fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons mittels Halten des Mobiltelefons während der Fahrt“ zu  einer Geldbuße. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach ihn nunmehr frei. Zur Begründung führt das Gericht aus:

Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt. Eine solche Auslegung gebietet bereits der eindeutige Wortlaut der Vorschrift und entspricht zudem deren Zweck.

Es bleibt abzuwarten ob diese Rechtsansicht sich bei den Gerichten durchsetzen wird

OLG Stuttgart Beschluß vom 25.4.2016, 4 Ss 212/16

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