Zur richtigen Reaktion auf Faxschreiben der Gewerbe-Meldung.de
Zahlreiche Mandanten unserer Kanzlei erhalten derzeit Werbeschreiben der Europe Reg Services Ltd., Gerichtsweg 2 in 04103 Leipzig (oder: 3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians STJ 3150, Malta). Überschrieben sind die Vordrucke mit "Gewerbe-Meldung.de". Vorangestellt ist der Ortsname der jeweiligen Gemiende, in welcher sich der (potentielle) Kunde befindet. Unmittelbar daneben findet sich die Darstellung eines Adlers, der dem Empfänger scheinbar suggerieren soll, dass es sich um eine öffentliche Stelle handelt. Handschriftlich wird dann auf den Vertragsvordruck vermerkt: "Eilige Faxmittteilung".
Der Vordruck enthält Daten des (potentiellen) Kunden. Unter der Ziffer 2.) finden sich dann ein "Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Betriebes". Dort ist zwar in Fettdruck hervorgehoben, dass die mit "X" gekennzeichneten Stellen auszufüllen sind und das Schreiben dann gebührenfrei per Fax an 0088/6060330 binnen einer gesetzten Frist zurück gesendet werden soll. Auch unter der Ziffer 3 findet sich noch einmal der Hinweis, dass die Rückantwort gebührenfrei erfolgt. Gebührenfrei ist allerdings nach der Vorstellung der Gewerbe-Meldung alleine die Rücksendung! Nicht dagegen die Eintragung selbst. Denn im "Kleingedruckten" findet sich dann der Hinweis, dass ein Vertrag über die Zahlung von 348 EUR/Jahr zzgl. MwSt. zu Stande kommen soll.
Das gesamte Formular erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, dass es sich um ein öffentliches Register handelt. Dies ist aber gerade nicht der Fall! Bei näherer Betrachtung handelt es sich um eine Offerte zum Abschluss eines Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist scheinbar, dass Daten in ein Onlineregister eingetragen werden. Der praktische Nutzen dieses Registers ist fragwürdig, insbesondere wenn die Kosten von 348,00 EUR (netto) berücksichtigt werden. Ein Werbewert dürfte nicht bestehen.
Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Vertragsverhältnis und damit kein Zahlungsanspruch. Sie sind nicht verpflichtet, dieses Schreiben zu unterzeichnen und zurück zu senden.
Für den Fall, dass Sie den Vertrag unterschrieben haben, sollten Sie reagieren. Dies spätestens, wenn Sie die Rechung erhalten. Diese wird dann allerdings durch ein anderes Unternehmen, die AN-Meldung GmbH, Gerichtsweg 2 in 04103 Leipzig versendet. Geschäftsfüher ist dort ein Herr David Schneider. Als Reaktion hierauf bietet sich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung an. Hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.