Expertenrat aus dem Wochenspiegel vom 30.03.2016
Gerade in ländlichen Gebieten engagieren sich viele Menschen freiwillig und unentgeltlich in sogenannten Ehrenämtern, z.B. in Vereinen und ähnlichen Strukturen.
Oft werden dabei die teilweise erheblichen Haftungsrisiken übersehen. Beispielsweise gibt es im Kirchenrecht sehr untypische Regelungen für eine wirksame Vertretung des Verwaltungsrates mit mehreren Mitwirkenden und Siegeln.
Werden diese oft gar nicht bekannten Vorschriften nicht genaustens beachtet, haftet der ehrenamtlich Tätige als Vertreter ohne Vertretungsmacht persönlich.
Bei der Erteilung von Aufträgen können hier schnell erhebliche Summen im Raum stehen, für die auch keine Versicherung eintrittspflichtig ist.
Es ist daher wichtig, sich über Haftungsrisiken vor Antritt eines Ehrenamtes zu informieren.