Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 17.02.2016

 

Macht der enterbte Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil geltend, stehen die Erben regelmäßig vor einem Problem: Oft findet sich in der Erbschaft nicht ausreichendes Barvermögen, um den Pflicht-teilsberechtigten auszuzahlen. Praktisch bedeutsam ist insbesondere der Fall, in welchem das Eigenheim verkauft werden müsste. Hier gewährt § 2331a BGB unter engen Grenzen Schutz: Der Erbe kann Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für diesen  wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre, insbesondere wenn sie ihn zur Aufgabe des Familienheims oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwingen würde, das für den Erben und seine Familie die wirt-schaftliche Lebensgrundlage bildet. Über das Stundungs-verlangen selbst kann dann eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.