In der Vergangenheit hat die KB-Edelmetall aus der Schweiz (Luzern) mit Verträgen über den monatlichen Ankauf von Gold geworben. Kunden sollten vom steigenen Goldpreis profitieren. 

 

Dabei steht zu befürchten, dass  Kunden, die einen Vertrag mit der KB-Edelmetall GmbH (Luzern) abgeschlossen haben, keine Zahlungen oder Goldlieferungen erhalten werden.

So teilte die Finanzmarktaufsicht der Schweiz auf ihrer Internetseite folgendes mit:   

"30.04.2013
1. Schuldnerin:           KB-Edelmetall GmbH, Merkurstrasse 7, 6020 Emmenbrücke
2. Liquidationsverfügung:      Mit Entscheid vom 1. März 2013 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Liquidation der Gesellschaft angeordnet und Rechtsanwalt Sven Lüscher, WerderViganò Anwälte, als Liquidator eingesetzt.
Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, vom 15.05.2013 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 15.05.2013, 14.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden."

Dem Kunden wurde in der Folgezeit von einem angeblichen Nachfolgeunternehmen mitgeteilt, dass die Gesellschaft dem Geschäftsführer unter „fadenscheinigen Gründen“ abgenommen wurde. Gleichzeitig wurde eine neue Bankverbindung mitgeteilt, auf die künftig der Kaufpreis für das Gold zu zahlen sei. Diese Angaben dürften jedoch nicht ganz der Wahrheit entsprechen. So hat die  FINMA festgestellt, dass die KB-Edelmetall GMBH die Voraussetzungen für die Einhaltung der Geldwäschereibestimmungen nicht erfüllt. Die Einhaltung der Geldwäschereibestimmungen wäre aber aufgrund ihrer geschäftlichen Aktivitäten nötig.

Aus diesem Grund hat die FINMA die Liquidation der KB-Edelmetall angeordnet. Die mit der Liquidation beauftragten Rechtsanwälte mussten jedoch feststellen, das Vermögen nicht vorhanden ist. Das gegen die schweizerische Gesellschaft KB Edelmetall GmbH Luzern am 15.05.2013 eröffnete Konkursverfahren wurde daher mit Entscheid des Bezirkgerichtes Hochdorf, Kanton Luzern, am 19.06.2013 mangels Aktiven eingestellt.

Damit ist die Frage offen, wo das angeblich für den Kunden eingelagerte Gold verblieben ist. Kunden, die Verträge mit der KB-Edelmetall GmbH abgeschlossen haben, dürften jedenfalls Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Ansprüchen haben. Nachdem die Liquidation angeordnet wurde, musste festgestellt werden, das Vermögen nicht vorhanden ist. Das bedeutet auch, dass das angeblich eingelagerte Gold dort nicht mehr vorhanden war - wenn es denn jemals existiert hat. Die Liquidation wurde mangels Masse eingestellt. Es ist zu vermuten, dass das Unternehmen nicht mehr existent ist. Als Anspruchsgegner scheidet der Vertragspartner damit insoweit aus.

In engen Zusammenhang hiermit dürfte auch die Mitteilung der KB Edelmetall AG an Kunden der KB-Edelmetall GmbH (Luzern) stehen. Denn ca. 3 Monate nachdem das ursprüngliche Unternehmen in der Schweiz liquidiert worden war, meldete sich dieses Unternehmen. Hier wurde scheinbar ein neues, gleichnamiges Unternehmen in Liechtenstein gegründet, um von dort aus die gleichen Geschäfte tätigen zu können. Kunden der KB-Edelmetall GmbH wurden ab September 2013 aufgefordert, die Überweisungen künftig auf ein anderes Konto zu tätigen, obwohl mit der KB Edelmetall AG, Liechtenstein, kein Vertragsverhältnis besteht und der eigentlicher Vertragspartner liquidiert worden war.
 
Ob dieses Unternehmen tatsächlich für die Kunden Gold ankauft und einlagert, ist schwer zu prüfen. Für die  KB-Edelmetall GmbH kann dies, mit Blick auf das Ergebnis des Konkursverfahren, durchaus angezweifelt werden.

Anleger sollten prüfen lassen, ob auch ihr Vertrag betroffen ist. Auch strafrechtliche Schritte sollten geprüft werden.


 

       

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