In jüngerer Zeit mehren sich in unserer Kanzlei wieder Fälle, in denen Mandanten eine Rechnung des Deutsches Branchenmagazin S.L.C. über 398,00 EUR erhalten.

 

Gewerbetreibende, werden scheinbar geziehlt angerufen, um am Telefon einen Vetrag über eine Werbedienstleistung zu verkaufen. Was genau Gegenstand dieses Eintrages unter www.dbm-online.com sein soll, geht aus der Rechnung nicht hervor.  Der Sitz des Unternehmens liegt angeblich in  San Bartolome de Tirajana, einem Ort auf Gran Canaria, Spanien. Der Rechnung beigefügt ist ein "Korrekturabzug für Ihren Eintrag". Dieser enthält lediglich Informationen über den Gewerbetreibenden, die auch aus anderen Registern, etwa dem Telefonbuch oder dem Handelsregister entnommen werden können. Der Werbewert eines solchen Eintrages ist zweifelhaft. Auch kann nicht geprüft werden, ob tatsächlich am Telefon ein Vertrag abgeschlossen wurde und die Forderung berechtigt ist.

 In der Vergangenheit konnten wir jedoch Mandanten erfolgreich gegen DBM vertreten.

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