Die Staatsanwaltschaft Koblenz legte gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 7. August 2015 Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Das Landgericht Koblenz verurteilte den dreißigjährigen ungelernten Pfleger wegen Körperverletzung mit Todesfolge an einer 95 -jährigen Frau aus Mayen zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren und zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Diether, Fachanwalt für Strafrecht, Kanzlei Walek Barg in Mayen, forderte in seinem Plädoyer eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und der Durchführung einer Alkohol- und Drogentherapie in einer Entziehungsanstalt.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ging in ihrem Plädoyer von einem Totschlag aus und forderte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren, sowie der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Da das Landgericht Koblenz in seinem Urteil weitestgehend den Ausführungen der Verteidigung folgte und die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge bewertete, legte die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Das Urteil Landgericht Koblenz ist somit noch nicht rechtskräftig.

 

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