Nach Anmeldungen zum Handelsregister nutzt die EUGERE dies, um einen Vertrag über die Eintragung in das von ihr betriebene "Europäische Gewerbe Register" abzuschließen.
Gewerbetreibende, die aktuell eine Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen, sollten bei einem zeitlich kurz darauf folgenden Schreiben der EUGERE Handels & Gewerberegister vorsichtig sein. Auf den ersten Blick handelt es sich um ein Dokument des Handelsregisters. Es kann der Eindruck entstehen, dass es sich um eine Rechnung handelt. So ist ein Überweisungsträger beigefügt, es wird die Handelsregisternummer als Teil des Aktenzeichens verwendet und es wird der Registertext aufgeführt.
Bei näherer Betrachtung handelt es sich aber nicht um eine Rechnung, sondern um eine Offerte zum Abschluss eines Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist scheinbar, dass in dem von der Firma EUGERE betriebenen "Europäischen Gewerbe Register" die gleichen Informationen veröffentlicht werden sollen, die auch im Handelsregister vorgehalten werden. Der praktische Nutzen dieses Registers ist fragwürdig, insbesondere wenn die Kosten von 998 EUR berücksichtigt werden. Ein Werbewert dürfte nicht bestehen.
Tatsächlich dürfte es sich um ein unseriöses Unternehmen handeln. Hierfür spricht, dasss der Vertragspartner an keiner Stelle vollständig benannt wird. Es ist vollkommen unklar, wo die EUGERE ihren Sitz hat, um welche Gesellschaftsform es sich handelt und wer die handelnden Personen sind. Auch die Tatsache, dass ein Konto in der Slowakei angeben wird, spricht für sich.
Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Vertragsverhältnis und damit kein Zahlungsanspruch. Angeschrieben werden Unternehmen, die gerade Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben.