Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 29.04.2015

Vor einem Jahr trat das neue Punktesystem in Kraft. Die Fahrerlaubnis wird jetzt bekanntlich bereits bei 8 Punkten entzogen. Auch die Möglichkeiten zur Punktereduzierung wurden eingeschränkt:


Nach § 4a Abs. 7 StVG wird bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar und Vorlage der Bescheinigung innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung 1 Punkt abgezogen, jedoch nur, wenn maximal 5 Punkte eingetragen sind. Diese Möglichkeit besteht nur einmal innerhalb von 5 Jahren.


Durch die Verlängerung der Tilgungsfristen und die verminderten Möglichkeiten zum Punkteabbau steigt der Druck auf Wiederholungstäter, so dass es noch wichtiger geworden ist, die oft fehlerhaften Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen.

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