Ein Bonus von der Krankenkasse darf vom Finanzamt nicht einfach als Beitragsrückerstattung gewertet werden

Er führt deshalb auch nicht zur Verringerung des Krankenversicherungsbeitrags, den ein Bürger von der Steuer absetzen darf. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, wie es am Montag mitteilte. Im vorliegenden Fall ging es um eine Bonuszahlung von 150 Euro (Az.: 3 K 1387/14). Es handele sich um das erste Urteil eines Finanzgerichts in Deutschland dieser Art, hieß es. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

 

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