Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 17.03.2023

Ob bei dem Tod einer Prozesspartei für die Aufnahme des Verfahrens ein eröffnetes privatschriftliches Testament ausreicht, um die Rechtsnachfolge von Todes wegen
nachzuweisen, hatte das LG Frankfurt zu entscheiden (Beschluss vom 22.11.2022 2-04 OH 7/20). So hatte der BGH für den Rechtsverkehr mit Banken entschieden, dass dies im Einzelfall genügen kann. Anders sieht dies das Gericht für den Nachweis der Rechtsnachfolge in einem Gerichtsverfahren. Denn die Rechtsnachfolge in die Parteistellung und die Fortführung eines gerichtlichen Verfahrens habe wesentlich weitreichendere Konsequenzen. In einem solchen Fall ist dann ein Erbschein vorzulegen, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

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