Wie auf Anrufe und Rechnungen von deal UP reagieren?

Mandanten unserer Kanzlei erhalten wieder Anrufen eines Unternehmens mit dem Namen "deal UP" (Im Hammereisen 27A in 47559 Kranenburg). Geschildert wird ein Anruf unter dem Vorwand, es würden Daten für eine Suchmaschine abgeglichen. Über Kosten wird nicht gesprochen. Wenig später erhalten die Angerufenen dann eine Rechnung überr 949,62 EUR. Die Rechnung beinhaltet sodann einen "Firmen-Werbe-Eintrag" auf der Seite clever-gefunden.com mit einem "Standardpreis von 598 EUR pro Jahr. Der Vertrag ist gerichtet auf eine Laufzeit von 3 Jahren! Hinzu kommen noch Leistungen eines "Komfortpaketes", welches z.B. Änderungen/Erweiterung, Anbindung an soziale Medien, Aufnahme von Bildern, Logo und/oder Video und eine "Initierung der Daten über Sitemaps an Google" beinhalten soll.

Darunter finden sich Leistungen für ein "Premiumpaket".

Ob diese Leistungen tatsächlich erbracht werden, können wir nicht prüfen. Der praktische Nutzen dieses Registers ist fragwürdig, insbesondere wenn die Kosten  berücksichtigt werden. Ein Werbewert dürfte nicht bestehen.

Auffällig ist, dass dieses Unternehmen an der gleichen Interesse geschäftsansässig ist, wie die bereits bekannte Business Service Media GmbH, nämlich Im Hammereisen 27b in 47559 Kranenburg. Da auch das Geschäftsmodel identisch ist, drängt sich ein Zusammenhang auf.

Wichtiger Hinweis für den Angerufenen: Zum Zeitpunkt des Anrufes besteht regelmäßig kein Vertragsverhältnis. Sie sind nicht verpflichtet, mit dem Anrufer irgendwelche Daten abzugleichen. Legen Sie einfach auf.

Wichtiger Hinweis für den Empfänger einer Rechnung: Hier bestehen Ansatzpunkte, um gegen die Rechnung vorzugehen. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmer und Freiberufler, die in solche Vertragsfallen geraten sind. Regelmäßig lässt sich hier erreichen, dass keine Zahlungen zu leisten sind.  Hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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