Expertenrat aus dem Wochenspiegel Mayen vom 22.11.2017
Über die Frage, ob ein Testament durch eine Kopie nachgewiesen werden kann, hatte das OLG Köln (Beschl. v. 2.12.2016) zu entscheiden. Gestritten wurde darüber, welches von mehreren Testamenten gültig ist. Das zeitlich jüngere Testament war nicht mehr im Original auffindbar. Eine Kopie lag aber noch vor. Die in dem älteren Testament Bedachten argumentierten nun damit, dass das nicht auffindbare Testament aufgehoben worden sei. Dem folgte die erste Instanz. Das OLG Köln hob diese Entscheidung wieder auf. Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig. Weiter besteht in diesem Fall keine Vermutung dahingehend, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb als widerrufen anzusehen ist. Der Nachweis ist daher auch mit einer Kopie möglich. Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, ist zu empfehlen, ein Testament in amtliche Verwahrung zu geben.