Beitrag Wochenspiegel v. 25.01.2017
Seit dem 1.1.2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Demzufolge haben Arbeitgeber ihren Angestellten einen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zu zahlen, sofern sie nicht durch einen Tarifvertrag zur Zahlung eines höheren Mindestlohn verpflichtet sind. Verstößt ein Arbeitgeber hiergegen droht ihm ein Bußgeld gemäß § 21 Mindestlohngesetz(MiLoG) von bis zu 30.000 €.
Im Jahr 2016 wurde eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Dieser gesetzliche Mindestlohn trat zum 1.1.2017 in Kraft. Demzufolge hat der Arbeitnehmer nun einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,84 €.
Um mögliche Bußgelder, als auch teure Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die Gehälter ihrer Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns überprüfen und die Gehaltszahlungen entsprechend anpassen. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob zwischenzeitlich nicht ein höherer tariflich vereinbarter Mindestlohn zur Anwendung kommt.
Christian Diether
Fachanwalt für Strafrecht