Das LG Bochum lehnt mit seinem Urteil om 16.03.2016 (Az. I-2 O 425/15) Ansprüche von VW Kunden ab.

In einem der bundesweit ersten Prozesse wegen des VW-Abgasskandals hat das LG Bochum nun die Klage eines VW-Kunden zurückgewiesen. Der Kunde hatte den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und Rückzahlung des Kaufpreises gefordert. Nach Auffassung des Gerichtes lagen jedoch die Voraussetzungen für den Rücktritt nicht vor. Insbesondere war die Pflichtverletzung nicht erheblich, § 323 V 2 BGB. Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, aber vergleichsweise günstig zu beseitigen. Die Kosten hierfür lägen unter der Bagatellgrenze von 1% des Kaufpreises. Aus diesem Grunde gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

Es bleibt nun abzuwarten, wie in parallelen Verfahren entschieden werden wird.

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