Expertenrat aus dem Mayener Wochenspiegel vom 09.03.2016
Um den sogenannten Abgasskandal ist es mit Beginn der Nachbesserung durch VW etwas ruhiger geworden. Ob die betroffenen Eigentümer Ansprüche geltend machen können, hängt davon ab, ob ihnen ein Schaden verbleibt. Da die Typengenehmigung gültig bleibt, kommt nur ein verbleibendes Leistungsdefizit oder Mehrverbrauch in Betracht. Dabei kommt es nicht auf den Vergleich des Fahrzeuges vor und nach der Nachbesserung an, sondern auf eine Abweichung bei dem Verkauf zugesagten Leistungs- und Verbrauchsdaten von den Werten nach der Nachbesserung. Erst dann ist der Besuch eines Leistungsprüfstandes und eine Verbrauchskontrolle sinnvoll. Nur bei Minderleistung oder erhöhtem Verbrauch nach Durchführung der Nachbesserung sind Schadensersatzansprüche möglich.