Einige unserer Mandanten erhalten in diesen Tagen Rechnungen des IBV Internet Branchenverzeichnis über einen Betrag i.H.v. 399,00 EUR.

Auch hier werden Gewerbetreibende geziehlt angerufen, um am Telefon einen Vetrag über eine Werbedienstleistung zu verkaufen. Vertragspartner ist das IBV Internet Branchenverzeichnis Deutschland, CC. Sonnenland  Pta. 113, 35100 Maspalomas/SPANIEN. Gegenstand des Vertrages ist ein Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Angeblich wird der Vertragsschluss per Bandaufnahme gesichert. Der Rechnung beigefügt ist ein "Korrekturabzug für Ihren Eintrag". Dieser enthält lediglich Informationen über den Gewerbetreibenden, die auch aus anderen Registern, etwa dem Telefonbuch oder dem Handelsregister entnommen werden können. Der Werbewert eines solchen Eintrages ist zweifelhaft. Auch kann nicht geprüft werden, ob tatsächlich am Telefon ein Vertrag abgeschlossen wurde und die Forderung berechtigt ist. In der Vergangenheit konnten wir jedoch Mandanten erfolgreich gegen das IBV vertreten.

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