Der ADAC, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe und die deutsche Versicherungswirtschaft haben in einem gemeinsamen Schreiben davor gewarnt,

dass mit der europaweiten Einführung des kfz-Notrufsystems namens eCall ein Datenmonopol für die Hersteller von Automobilen geschaffen werden könnte, nachdem am 07.10.2014 die Beratungen der EU-Institutionen zur eCall-Gesetzgebung begonnen haben.

Bei eCall handelt es sich um ein von der Europäischen Union geplantes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Ab Oktober 2015 muss dieses verpflichtend in alle neuen PKW und leichte Nutzfahrzeuge eingebaut werden. Im Fahrzeug montierte Geräte sollen einen Verkehrsunfall dann automatisch an eine einheitliche Notrufnummer melden, damit sofort eingeleitete Rettungsmaßnahmen bessere Hilfe für Unfallopfer ermöglichen.

Dabei werden bei einem schweren Unfall automatisch die Position des Fahrzeuges und die letzte Fahrtrichtung an die Rettungsleitstelle übermittelt.

Grundsätzlich begrüßen die Verbände die Einführung dieser Technik. Allerdings können diese Daten, die der eCall an die Rettungsleitstelle übermittelt, auch zu anderen Zwecken genutzt werden. Die Fahrzeughersteller könnten schnellere Hilfen im Pannenfall, Ferndiagnosen oder auch die Ortung eines Fahrzeuges nach einem Diebstahl anbieten. Um die Datenerhebung und die Datennutzung kontrollieren zu können, fordern die die Verbände, die Fahrzeughersteller gesetzlich zum Einbau einer standardisierten und offenen Schnittstelle für den Datentransfer zu verpflichten.

Mit einer solchen standardisierten und offenen Schnittstelle könnten die Verkehrsteilnehmer selbst entscheiden, an wen sie ihre Fahrzeugdaten übermitteln. Es könne dann entschieden werden, ob die Fahrzeugdaten an Autohersteller, Versicherer, Kfz-Betriebe, Mobilitätsdienstleister oder Automobilclubs übermittelt oder nicht übermittelt werden. Nur wenn der jeweilige Verkehrsteilnehmer die Kontrolle über seinen Daten behält, könnte er sich selbst über das jeweils beste Angebot und für einen bevorzugten Dienstleister entscheiden. Hätten die Fahrzeughersteller alleinigen Zugang zu den Daten, könnten Sie andere Dienstleister ausschließen und so einzelne Märkte dauerhaft gegen Konkurrenz abschotten. Ein derart eingeschränkter Wettbewerb führe zu höheren Kosten für die Verkehrsteilnehmer, argumentieren die Verbände.

Ein Datenmonopol der Automobilhersteller würde dazu führen, dass diese Fahrzeuge nach einem Unfall gezielt in eigene Niederlassungen lotsen. Ebenso würden im Falle von Pannen Angebote von Dritten, beispielsweise Automobilclubs, ausgeschlossen.

Bereits im Februar 2014 hatte sich das Europäische Parlament laut vzbv für einen diskriminierungsfrei zugängliche Schnittstelle ausgesprochen.

Die Problematik der (monopolisierten) Datenerhebung durch Automobilhersteller durch eCall muss im Zusammenhang mit der sonstigen Datensammlung von Automobilherstellern kritisch betrachtet werden. Bereits in aktuellen Fahrzeugen werden über Steuergeräte und die Kfz-Schlüssel eine Vielzahl von Daten gesammelt, beispielsweise Kilometerstände, Motordrehzahlen, ABS-Ansprechzeiten und vieles mehr. Den meisten Verkehrsteilnehmer ist diese Sammlung von Daten, welche die Automobilhersteller im besten Falle nur zur Optimierung ihrer Produkte verwenden, nicht bewusst, erst recht nicht, dass diese Daten in Werkstätten im Zuge der Wartung regelmäßig ausgelesen und bei den Automobilherstellern gespeichert werden. Rechtlich ist diese Datensammlung und -speicherung höchst fragwürdig, da der einzelne Verkehrsteilnehmer regelmäßig weder der Datenerhebung noch der Weitergabe dieser Daten zugestimmt hat.

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