Expertenrat aus dem Wochenspiegel vom 26.09.2018

Das OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2017, 10 U 218/16, hatte über die Regressforderung eines Kfz-Haftpflichtversicherers zu entscheiden. Der Beklagte, der keine Fahrerlaubnis besaß, verursachte einen Verkehrsunfall und verließ die Unfallstelle. Die Versicherung forderte von ihm den geleisteten Schadensersatz von 9000 € zurück.

Das OLG Frankfurt stellte darauf ab, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall darstellt, die Unfallflucht eine Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall. Bei mehreren oder schwerwiegenden Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall kann der Versicherer bis zu 5000 € vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Gleiches gilt für Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall. Diese beiden Regressforderungen können somit auf 10.000 € addiert und der Schaden vom Versicherungsnehmer bis zu dieser Höhe zurückgefordert werden.

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