Bis zum 21.06.2016 besteht für Darlehensverträge, die in der Zeit vom 02.09.2002 - 11.06.2010 abgeschlossen wurden, unter Umständen die Möglichkeit den Widerruf noch auszuüben ("Widerrufsjoker").
In den letzten Wochen haben wir zahlreiche Mandanten in Bezug auf ihre Immobilienfinanzierung beraten. Dabei haben wir u.a. die Verträge der Kreissparkasse Mayen, der Münchener Hypothekenbank, der Allianz, der Raiffeisenbank Eifeltor e.G. und weiterer Banken geprüft. Bei zahlreichen Verträgen wurde nicht richtig in Bezug auf das Widerrufsrecht belehrt. Kunden können dann auch heute noch den Widerruf des Vertrages erklären.
Der Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand: Er kann einen "teuren" Darlehensvertrag zu den heute günstigen Zinsen umfinanzieren, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Es ist aber zu beachten, dass der Gesetzgeber hier eine Obergrenze gesetzt hat. Der Widerruf kann nur noch bis zum 21.06.2016 wirksam ausgeübt werden. Verträge sollten daher jetzt geprüft werden.