Ich habe bei einem Unfall eine andere Person verletzt – was tun?

Ich habe bei einem Unfall eine andere Person verletzt – was tun?

Ein Ratgeber von Fachanwalt Klaus Dietrich Haupt (Walek Rechtsanwälte, Mayen)


Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine rutschige Fahrbahn, ein übersehener Radfahrer – und plötzlich ist es passiert: Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine andere Person verletzt wurde. Die Situation ist für alle Beteiligten belastend. Neben dem Schock und der Sorge um den Verletzten drängen sich schnell Fragen auf: Droht mir ein Strafverfahren? Muss ich für Schmerzensgeld aufkommen? Verliere ich meinen Führerschein?

Gerade wer zum ersten Mal als Unfallverursacher betroffen ist, fühlt sich oft hilflos. Dabei kommt es gerade in den ersten Stunden und Tagen nach dem Unfall auf richtiges Verhalten an. Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht bei Walek Rechtsanwälte in Mayen, erläutert, worauf es jetzt ankommt.

Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei rufen

Unmittelbar nach dem Unfall stehen Ihre gesetzlichen Pflichten im Vordergrund. Als Unfallbeteiligter sind Sie nach § 34 StVO verpflichtet, an der Unfallstelle zu bleiben, die Unfallstelle abzusichern und – soweit es Ihnen möglich ist – Erste Hilfe zu leisten. Wurde eine Person verletzt, sollten Sie in jedem Fall die Polizei und den Rettungsdienst verständigen.

Wichtig: Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, bevor die Polizei eintrifft oder die notwendigen Feststellungen getroffen wurden. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich „Unfallflucht“ – ist eine Straftat nach § 142 StGB und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Darüber hinaus wird regelmäßig die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen. Selbst wer in der Aufregung davonfährt und erst später die Tragweite erkennt, hat unter Umständen bereits eine Straftat begangen.

Aussagen gegenüber der Polizei: Weniger ist oft mehr

Wenn die Polizei am Unfallort eintrifft und Sie als möglichen Verursacher befragt, gilt ein wichtiger Grundsatz: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sind zwar verpflichtet, Ihre Personalien und Fahrzeugdaten anzugeben. Darüber hinausgehende Angaben zum Unfallhergang sind jedoch freiwillig.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass unbedachte Äußerungen am Unfallort später im Straf- oder Zivilverfahren gegen den Betroffenen verwendet werden. Rechtsanwalt Haupt empfiehlt daher: Geben Sie Ihre Personalien an, äußern Sie sich zum Unfallhergang aber möglichst erst nach Rücksprache mit einem Anwalt. Das ist kein Eingeständnis von Schuld, sondern Ihr gutes Recht.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

Wer bei einem Verkehrsunfall eine andere Person verletzt, sieht sich häufig mit mehreren rechtlichen Ebenen konfrontiert:

Strafrechtliche Folgen: Eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB wird in der Regel nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen – etwa bei schweren Verletzungen oder grober Fahrlässigkeit. Dann wird auch ohne Strafantrag ermittelt. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafe, Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen: Neben dem Strafverfahren kann ein Bußgeldverfahren wegen des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes eingeleitet werden, etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsunterschreitung. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot sind mögliche Konsequenzen.

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche: Der Verletzte hat Anspruch auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld. Diese Ansprüche richtet er in der Regel gegen Sie und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Regulierung durch die Versicherung kann sich als komplizierter erweisen, als viele annehmen – insbesondere bei streitiger Haftungsverteilung oder umfangreichen Personenschäden.

Warum Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten

Viele Unfallverursacher gehen davon aus, dass sich die Sache „von selbst regelt“, weil sie schließlich versichert sind. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein anderes Bild: Versicherungen regulieren nicht immer im Interesse des Versicherungsnehmers, Ermittlungsverfahren laufen, und die Gegenseite macht Forderungen geltend, deren Berechtigung und Höhe nicht immer ohne Weiteres nachvollziehbar sind.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann hier auf mehreren Ebenen unterstützen: Er prüft die Aktenlage, begleitet Sie im Ermittlungsverfahren, nimmt Stellung gegenüber der Staatsanwaltschaft und vertritt Ihre Interessen im Bußgeld- oder Strafverfahren. Gleichzeitig prüft er die zivilrechtlichen Forderungen der Gegenseite auf ihre Berechtigung und sorgt dafür, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie müssen.

Wenn der Unfall auch familiäre Folgen hat

Was auf den ersten Blick nur ein verkehrsrechtliches Thema zu sein scheint, kann rasch auch familiäre Auswirkungen haben. Ein Führerscheinentzug trifft Pendler und Selbstständige besonders hart und kann im schlimmsten Fall den Arbeitsplatz gefährden. Erhebliche Schadensersatzforderungen belasten das Familienvermögen. Und nicht selten verstärken die Folgen eines Unfalls bestehende Konflikte in einer Partnerschaft.

Rechtsanwalt Haupt vereint als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Familienrecht beide Kompetenzbereiche unter einem Dach. Diese Doppelqualifikation ermöglicht es, verkehrsrechtliche und familienrechtliche Fragen – etwa zur Vermögensauseinandersetzung bei Trennung oder zu Unterhaltspflichten – aus einer Hand zu beurteilen, ohne dass Mandanten zwischen verschiedenen Kanzleien koordinieren müssen.

Ihr Ansprechpartner in Mayen – auch über die Region hinaus

Die Kanzlei Walek Rechtsanwälte in der Bachstraße 13 in Mayen ist seit Jahrzehnten eine feste Größe in der Region. Rechtsanwalt Haupt betreut von hier aus Mandanten aus Mayen, Andernach, Koblenz, der Eifel und dem gesamten Raum Mittelrhein – selbstverständlich aber auch darüber hinaus. Denn kompetente Rechtsberatung ist nicht an Ortsgrenzen gebunden.

Sie haben einen Unfall verursacht und eine Person wurde verletzt? Dann handeln Sie jetzt richtig: Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig und unverbindlich einschätzen.

Kontakt: Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt Walek Rechtsanwälte Partnerschaft Bachstraße 13, 56727 Mayen Telefon: [02651 – 9890 88](tel:0265198 9088) E-Mail: haupt@walek-rechtsanwaelte.de Web: walek-rechtsanwaelte.de

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