Ich bin geblitzt worden – was nun?

Ich bin geblitzt worden – was nun?

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, und schon blitzt es. Wer kennt das nicht? Die Situation ist ärgerlich – und die nächste Post bringt einen Bußgeldbescheid ins Haus. Doch was bedeutet das wirklich? Und was können Sie tun, um Ihre Rechte zu wahren? Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Walek Rechtsanwälte in Mayen, gibt einen praxisnahen Überblick.

Schritt 1: Ruhe bewahren und nichts überstürzen

Der Bußgeldbescheid landet im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Sie haben ab Zustellung des Bescheids in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung – das ist meist nicht identisch mit dem Datum auf dem Brief. Handeln Sie also rechtzeitig, aber nicht überstürzt.

Wichtig: Unterschreiben Sie zunächst keine Zahlungsaufforderungen, ohne den Bescheid geprüft zu haben. Jede Zahlung gilt als Anerkenntnis.

Schritt 2: Den Bescheid genau prüfen

Bußgeldbescheide sind keine unfehlbaren Dokumente. In der Praxis tauchen immer wieder Fehler auf – und die können für Sie entscheidend sein:

  • Ist das gemessene Fahrzeug wirklich Ihres?
  • Stimmt das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto?
  • Wurde das Messgerät korrekt kalibriert und der Toleranzwert abgezogen?
  • Ist der Vorwurf im Bescheid korrekt und vollständig bezeichnet?
  • Wurde die Verjährungsfrist eingehalten?
  • Handelt es sich tatsächlich um Sie als Fahrerin oder Fahrer – oder war jemand anderes am Steuer?

Messtechnik ist fehleranfällig – das zeigen zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt Haupt über die nötige Erfahrung, um Messprotokolle und Eichunterlagen gezielt auf Mängel zu prüfen.

Schritt 3: Die Folgen kennen – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung hängen davon ab, wie stark Sie die Grenze überschritten haben. Der Bußgeldkatalog (Stand 2024) sieht vor:

  • Bis 10 km/h zu schnell: 30 € – kein Punkt, kein Fahrverbot
  • 11–15 km/h: 50 € – noch kein Eintrag in Flensburg
  • 16–20 km/h: 70 € – 1 Punkt in Flensburg
  • 21–25 km/h: 115 € – 1 Punkt
  • 26–30 km/h: 180 € + 1 Monat Fahrverbot + 1 Punkt
  • 31–40 km/h: 260 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
  • 41–50 km/h: 400 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
  • Über 70 km/h: 600–700 € + 3 Monate Fahrverbot + 2 Punkte

Innerorts gelten grundsätzlich strengere Sanktionen als außerorts. Bereits ab 8 Punkten in Flensburg droht der Entzug der Fahrerlaubnis – für Berufskraftfahrer und alle, die auf den Führerschein angewiesen sind, eine existenzielle Frage.

Schritt 4: Einspruch einlegen – aber richtig

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann formlos schriftlich eingelegt werden. Doch das bloße Einlegen des Einspruchs ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist, was danach passiert: Die Behörde übermittelt die Akte an die Staatsanwaltschaft, die den Fall an das zuständige Amtsgericht weitergibt.

In der Region Mayen-Koblenz ist das Amtsgericht Mayen für viele Ordnungswidrigkeitensachen zuständig – aber Bußgeldbescheide werden bundesweit von den jeweiligen örtlich zuständigen Amtsgerichten behandelt. Ein erfahrener Anwalt kennt die lokale Gerichtspraxis und weiß, welche Argumente vor Ort Gewicht haben.

Wichtig zu wissen: Nach der Akteneinsicht kann der Einspruch jederzeit zurückgenommen werden – ohne Nachteile im Vergleich zur ursprünglichen Strafe. Sie gehen durch den Einspruch also kein Risiko ein.

Wann lohnt sich ein Rechtsanwalt?

Nicht jeder Bußgeldbescheid rechtfertigt den Gang zum Anwalt. Aber in diesen Situationen kann eine anwaltliche Beratung entscheidend sein:

  • Fahrverbot droht – und Sie sind beruflich auf den Führerschein angewiesen
  • Es handelt sich um die erste oder eine erneute Eintragung in Flensburg
  • Sie haben Zweifel an der Richtigkeit der Messung
  • Die Höhe des Bußgelds erscheint unverhältnismäßig
  • Es geht um eine Verkehrsstraftat (z. B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht)
  • Sie wissen nicht, wer tatsächlich am Steuer saß

Rechtsanwalt Haupt berät Sie offen und ehrlich: Was ist realistisch? Welche Kosten entstehen? Und wo überwiegt der Nutzen einer anwaltlichen Vertretung?

Was kostet ein Anwalt – und wer zahlt?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen auch von der Höhe des Bußgelds ab. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten – sogar wenn der Einspruch keinen Erfolg hat. Es genügt ein Anruf, um vorab zu klären, ob Ihr Versicherungsschutz greift.

Ohne Rechtsschutz gilt: Wer einen Bußgeldbescheid erfolgreich anficht, hat Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen durch die Staatskasse. Auch das kann die Kosten deutlich reduzieren.

Verkehrsrecht mit regionalem Anker – und überregionalem Blick

Rechtsanwalt Haupt ist seit 2004 in der Region verwurzelt und vertritt Mandanten vor dem Amtsgericht Mayen, dem Landgericht Koblenz sowie in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren, im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz – also in der Eifel, im Hunsrück, in der Moselregion und im nördlichen Rheinland-Pfalz und bundesweit.

Bußgeldbescheide werden bundesweit nach denselben gesetzlichen Grundlagen ausgestellt. Ob Sie in Mayen, Koblenz, Cochem, Simmern oder an einem anderen Ort geblitzt wurden – die rechtlichen Möglichkeiten sind vergleichbar. Rechtsanwalt Haupt berät Sie unabhängig davon, wo genau das Bußgeld entstanden ist.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht – ein Titel, der nachgewiesene Fachkenntnisse, besondere praktische Erfahrung und regelmäßige Fortbildungen voraussetzt – bietet er Ihnen keine Standardantworten, sondern eine individuelle Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

Mehr als nur Bußgeld: Das volle Spektrum des Verkehrsrechts

Neben Bußgeldsachen vertritt Rechtsanwalt Haupt Sie auch in weiteren verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen
  • Auseinandersetzungen mit Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen
  • Mängelhaftung und Rücktritt nach Autokauf oder -verkauf (privat oder beim Händler)
  • Führerscheinentzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Verteidigung bei Verkehrsstraftaten (Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht)

Jetzt Kontakt aufnehmen – schnell und unkompliziert

Zeit ist entscheidend: Die Einspruchsfrist läuft ab. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf – Rechtsanwalt Haupt oder sein Team melden sich zeitnah zurück.

Walek Rechtsanwälte | Bachstraße 13 | 56727 Mayen

Telefon: 02651 98 90-88 (direkte Durchwahl RA Haupt)

E-Mail: haupt@walek-rechtsanwaelte.de

Website: www.walek-rechtsanwaelte.de – Profil Klaus Dietrich Haupt

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