Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Walek Rechtsanwaelte, Mayen – Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht.
Die Entscheidung zur Scheidung ist selten leicht. Aber wenn sie gefallen ist, möchten die meisten Menschen vor allem eines: Klarheit. Was passiert jetzt? Wie lange dauert es? Was kostet es? Brauche ich einen Anwalt? Als Fachanwalt für Familienrecht in Mayen begleite ich Menschen durch diesen Prozess – mit Sachlichkeit, Empathie und dem klaren Ziel, das Verfahren so reibungslos und kostengünstig wie möglich zu gestalten.
Eine Ehe kann in Deutschland grundsätzlich nur geschieden werden, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das sog. Trennungsjahr dient als Abkühlphase. Räumliche Trennung in verschiedene Haushalte ist üblich, aber nicht zwingend – auch getrennte Haushaltsführung unter einem Dach kann genügen.
Ausnahme: Bei unzumutbarer Härte (z.B. häusliche Gewalt) kann das Gericht die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres aussprechen (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Mindestens einer der Ehegatten muss durch einen Anwalt vertreten werden (Anwaltszwang im Familiengericht). Bei einvernehmlicher Scheidung genügt es, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt mandatiert; der andere kann sich dem Antrag anschließen.
Das Familiengericht führt automatisch den Versorgungsausgleich durch – den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Dieser Vorgang dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate, da Auskünfte der Rentenversicherungsträger eingeholt werden müssen.
Weiterführend: Versorgungsausgleich bei der Scheidung: Was passiert mit meiner Rente?
Bei einvernehmlicher Scheidung ohne Folgestreitigkeiten kann das Verfahren in einem einzigen Gerichtstermin abgeschlossen werden – deutlich schneller und günstiger. Bei streitigen Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) werden diese häufig im Scheidungsverbund gemeinsam verhandelt – was das Verfahren erheblich verlängert und verteuert.
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (abhängig vom gemeinsamen Nettoeinkommen, mind. 4.000 EUR). Grobe Orientierung bei einem Verfahrenswert von 10.000 EUR:
In Familienangelegenheiten wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt. Sie folgt ansonsten den gleichen Regeln. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ich helfe Ihnen dabei.
Heiratsurkunde, Geburtsurkunden aller Kinder, Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Kontoauszüge, Vermögensübersichten, Rentenversicherungsverläufe beider Ehegatten.
Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt von Walek Rechtsanwaelte in Mayen ist Fachanwalt für Familienrecht und begleitet Sie durch den gesamten Scheidungsprozess – von der ersten Orientierung ueber das Trennungsjahr bis zur rechtskräftigen Scheidung. Sein Schwerpunkt liegt auf lösungsorientierten Verhandlungen ohne unnötige Eskalation und unnötige Kosten.
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