Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht, Walek Rechtsanwälte, Mayen | Allgemeines Zivilrecht / Arbeitsrecht
Studien zufolge hat rund jeder vierte Arbeitnehmer bereits Mobbing am Arbeitsplatz erlebt – häufig mit erheblichen gesundheitlichen Folgen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Über seine Fachanwaltschaften für Familienrecht und Verkehrsrecht hinaus berät Rechtsanwalt Haupt aufgrund seiner breiten zivilrechtlichen Erfahrung auch Arbeitnehmer aus Mayen, Andernach, Koblenz und der gesamten Region, die am Arbeitsplatz systematisch schikaniert werden, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Der Begriff „Mobbing“ ist gesetzlich nicht ausdrücklich definiert. Die Rechtsprechung versteht darunter ein systematisches, wiederholtes und gezieltes Fehlverhalten gegenüber einer Person, das deren Würde, Gesundheit oder berufliche Stellung beeinträchtigen soll. Nicht jede Meinungsverschiedenheit oder jeder einmalige Konflikt erfüllt diese Voraussetzungen – entscheidend ist die Gesamtschau wiederholter, gezielter Handlungen über einen längeren Zeitraum.
Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, auf das Wohl und die berechtigten Interessen seiner Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat in gefestigter Rechtsprechung (u. a. Az. 9 AZR 271/06) klargestellt, dass der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten zu schützen hat – auch vor Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte. Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis von entsprechenden Vorfällen, muss er tätig werden, notfalls bis hin zur Abmahnung oder Kündigung des mobbenden Mitarbeiters. Bleibt er untätig, macht er sich unter Umständen selbst schadensersatzpflichtig.
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 22. März 2022 (Az. 12 Ca 12042/21) einer über Jahre schikanierten Betriebsratsvorsitzenden Schmerzensgeld zugesprochen und dabei eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch den Arbeitgeber festgestellt. In besonders gravierenden Fällen hat die Rechtsprechung bereits Schmerzensgeldbeträge von bis zu 50.000 € zugesprochen.
Die größte praktische Hürde ist die Beweisführung: Die einzelnen Mobbing-Handlungen müssen substantiiert dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden. In der Praxis hat sich die lückenlose, zeitnahe Dokumentation in einem sogenannten Mobbing-Tagebuch bewährt – mit Datum, Uhrzeit, beteiligten Personen, Vorfall und möglichen Zeugen. Zudem sind arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu beachten, innerhalb derer Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden müssen, da sie andernfalls verfallen.
Für Arbeitnehmer im Raum Mayen ist regelmäßig das Arbeitsgericht Koblenz zuständig. Vor einer Klage empfiehlt sich in vielen Fällen zunächst eine interne Beschwerde beim Arbeitgeber oder beim Betriebs- beziehungsweise Personalrat, verbunden mit einer klaren Fristsetzung zur Abhilfe – nicht zuletzt, um die eigene Position im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung zu stärken.
Weiterführend: Kündigung erhalten – wann muss ich Kündigungsschutzklage erheben?
Gesetzliche Grundlage: § 241 BGB – Pflichten aus dem Schuldverhältnis (gesetze-im-internet.de)
Reicht ein einzelner Vorfall, um von Mobbing zu sprechen? In der Regel nicht. Erforderlich ist ein systematisches, wiederholtes Verhalten über einen gewissen Zeitraum, das gezielt auf die Zermürbung oder Ausgrenzung der betroffenen Person abzielt.
Muss ich zuerst intern Beschwerde einlegen, bevor ich klagen kann? Zwingend vorgeschrieben ist dies nicht, aus prozesstaktischen und beweisrechtlichen Gründen aber häufig sinnvoll, insbesondere um die Kenntnis und Untätigkeit des Arbeitgebers zu dokumentieren.
Wie hoch kann Schmerzensgeld bei Mobbing ausfallen? Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Die Rechtsprechung reicht von niedrigeren vierstelligen Beträgen bis hin zu Beträgen von bis zu 50.000 € in besonders gravierenden Fällen.
Was sollte ich als Erstes tun, wenn ich mich gemobbt fühle? Beginnen Sie umgehend mit einer lückenlosen Dokumentation aller Vorfälle und lassen Sie frühzeitig anwaltlich prüfen, welche Ansprüche und Fristen in Ihrem konkreten Fall bestehen.
Sie werden am Arbeitsplatz systematisch schikaniert oder ausgegrenzt? Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt und das Team von Walek Rechtsanwälte in Mayen prüfen Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld und vertreten Sie gegenüber Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht. Mehr zu Rechtsanwalt Haupt finden Sie hier. Nehmen Sie über das Kontaktformular der Kanzlei unverbindlich Kontakt auf.