Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht, Walek Rechtsanwälte, Mayen | Allgemeines Zivilrecht / Privates Baurecht
Neben Verkehrsrecht und Familienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Haupt seit vielen Jahren auch Mandate im allgemeinen Zivilrecht und im privaten Baurecht – und damit auch die rechtlichen Folgen mangelhafter oder nicht fertiggestellter Photovoltaikanlagen, einem Thema, das angesichts der Solarinsolvenzwelle der Jahre 2024 und 2025 zehntausende Hauseigentümer in Deutschland betrifft, auch im Raum Mayen, Andernach und Koblenz.
Ob eine mangelhafte Photovoltaikanlage nach Kauf- oder Werkvertragsrecht zu beurteilen ist, hängt vom Vertragsinhalt ab. Wird die Anlage montiert und auf dem Dach installiert, handelt es sich in aller Regel um einen Werkvertrag über ein Bauwerk. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 2. Juni 2016 (Az. VII ZR 348/13) entschieden, dass eine Aufdach-Photovoltaikanlage als teilweise Erneuerung eines Bauwerks gilt, wenn ein erheblicher Eingriff in die Gebäudesubstanz erfolgt. Die Folge: Die verlängerte Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB kommt zur Anwendung – deutlich länger als die zweijährige Frist bei einem reinen Kaufvertrag.
Bei Mängeln – etwa Leistungsabfall der Module, defekten Wechselrichtern, undichten Dachdurchführungen oder mangelhafter Montage – stehen dem Anlagenbesitzer grundsätzlich folgende Rechte zu:
Wichtig: Die gesetzliche Gewährleistung des Installateurs ist strikt von der freiwilligen Herstellergarantie für Module und Wechselrichter zu unterscheiden. Beide Ansprüche können parallel bestehen, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Fristen.
Die Insolvenzwelle in der Solarbranche 2024 und 2025 hat zahlreiche Installationsbetriebe getroffen. Ist der Vertragspartner insolvent, ist die gesetzliche Gewährleistung faktisch kaum noch durchsetzbar: Ansprüche müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, die realistische Befriedigungsquote liegt jedoch häufig nur bei wenigen Prozent. In diesem Fall gilt es zu prüfen:
Gerade weil die Insolvenzquote gering ausfällt, ist schnelles Handeln entscheidend: Mängel sollten umgehend dokumentiert, Fristen zur Nachbesserung noch vor Insolvenzantragstellung gesetzt und Forderungen fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Angesichts der Vielzahl betroffener Solaranlagen empfiehlt es sich, Verträge, Rechnungen, Abnahmeprotokolle und den Schriftverkehr mit dem Installateur vollständig zu sichern, bevor eine mögliche Insolvenz die Beweislage erschwert. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung der Vertragsgrundlage – Kauf- oder Werkvertrag, VOB/B oder BGB – entscheidet häufig darüber, welche Ansprüche noch erfolgreich durchgesetzt werden können.
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Gesetzliche Grundlage: § 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche (gesetze-im-internet.de)
Wie lange habe ich Gewährleistungsansprüche bei einer Aufdachanlage? In der Regel fünf Jahre ab Abnahme, da die Installation als teilweise Erneuerung eines Bauwerks gilt, sofern ein erheblicher Eingriff in die Gebäudesubstanz vorliegt.
Was passiert mit meiner Herstellergarantie, wenn der Hersteller insolvent wird? Die Herstellergarantie erlischt in diesem Fall regelmäßig, unabhängig davon, ob der Garantiegeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Installateur bleibt davon grundsätzlich unberührt.
Muss ich die Fristsetzung zur Nachbesserung schriftlich vornehmen? Zwingend vorgeschrieben ist dies nicht, aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen, idealerweise per Einschreiben.
Kann ich die Anlage auf eigene Kosten reparieren lassen? Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbesserung können Sie die Mängelbeseitigung selbst vornehmen lassen und die erforderlichen Kosten vom Vertragspartner ersetzt verlangen (Selbstvornahme, § 637 BGB).
Ihre Photovoltaikanlage weist Mängel auf oder Ihr Installateur ist insolvent? Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt und das Team von Walek Rechtsanwälte in Mayen prüfen Ihre Vertragsgrundlage, sichern Ihre Ansprüche gegenüber Installateur, Hersteller und Insolvenzverwalter und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich. Mehr zu Rechtsanwalt Haupt finden Sie hier. Nehmen Sie über das Kontaktformular der Kanzlei unverbindlich Kontakt auf.