Von Rechtsanwalt Klaus Dietrich Haupt, Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht, Walek Rechtsanwälte, Mayen | Versicherungsrecht
Sie haben jahrelang Beiträge in Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt – mit dem guten Gefühl, im Fall der Fälle abgesichert zu sein. Dann tritt das Schlimmste ein: Eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein psychischer Zusammenbruch macht es Ihnen unmöglich, Ihren Beruf weiter auszuüben. Sie stellen einen Leistungsantrag – und die Versicherung lehnt ab. Dieses Szenario ist häufiger als viele denken: Laut einer Studie von Franke und Bornberg wird etwa jeder fünfte Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt. Was Sie in diesem Fall tun können, erklärt dieser Artikel.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Diese 50-Prozent-Schwelle und die genaue Definition Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit sind häufige Streitpunkte.
Der Versicherungsfall tritt dabei nicht mit der Diagnose ein, sondern erst, wenn der vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit über den maßgeblichen Zeitraum nachgewiesen ist. Wann genau dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab – der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Urteil vom 14.07.2021 (Az. IV ZR 153/20) wichtige Grundsätze aufgestellt.
Versicherer stützen ihre Ablehnungen auf verschiedene Argumente. Die häufigsten sind:
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Der Versicherer behauptet, Sie hätten bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet. Hier ist äußerste Vorsicht geboten: Der Versicherer muss die Fragen klar und verständlich formuliert haben. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 04.04.2025 (Az. 20 U 33/21) klargestellt, dass der Versicherer Gesundheitsfragen eindeutig formulieren muss und sie nicht nachträglich weiter auslegen darf. Im konkreten Fall musste die Versicherung rund 60.000 € an ihren Versicherungsnehmer nachzahlen.
Streit über den BU-Grad: Der Versicherer bestreitet, dass Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, oder argumentiert, der Grad sei zum maßgeblichen Stichtag nicht nachgewiesen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Beschluss vom 02.06.2025 (Az. 11 U 192/24) das sogenannte Stichtagsprinzip bestätigt: Es kommt darauf an, ob die gesundheitlichen Einschränkungen im relevanten Prüfungszeitraum tatsächlich nachweisbar waren.
Abstrakte Verweisung: Viele ältere Verträge enthalten eine Klausel, nach der die Versicherung die Leistung verweigert, wenn Sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten – auch wenn Sie diese de facto gar nicht ausüben. Prüfen Sie genau, ob Ihr Vertrag eine solche Klausel enthält.
Nachprüfungsverfahren: Auch nach Anerkenntnis können Versicherer die Leistungen kürzen oder einstellen, wenn sie behaupten, die Berufsunfähigkeit sei weggefallen. Dagegen können Sie sich mit anwaltlicher Hilfe wehren.
Wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben, sollten Sie unverzüglich handeln – denn die Verjährungsfrist für Versicherungsansprüche beträgt grundsätzlich drei Jahre. Ein Anwalt kann:
Erstens die Ablehnungsbegründung auf Rechtsfehler prüfen: Oft sind die Argumente des Versicherers angreifbar – sei es, weil die Gesundheitsfragen unklar formuliert waren, die Berufsunfähigkeit anders zu bewerten ist oder das Stichtagsprinzip falsch angewandt wurde.
Zweitens die Leistungspflicht außergerichtlich durchsetzen: Viele Fälle lassen sich durch eine fundierte anwaltliche Korrespondenz regeln, ohne dass es zu einem langwierigen Prozess kommt.
Drittens bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung die Klage vor dem Landgericht erheben. Hier ist fachkundige Unterstützung unverzichtbar, da BU-Prozesse medizinisch-juristische Spezialmaterie sind.
Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungsrecht prüfe ich Ihren Ablehnungsbescheid und berate Sie ehrlich über Ihre Erfolgsaussichten. Die Versicherungsrecht-Kompetenz von Walek Rechtsanwälte in Mayen steht Ihnen – ob aus der Eifel, dem Raum Koblenz oder bundesweit – zur Verfügung.
BU-Verfahren gehören zu den finanziell bedeutendsten Zivilrechtsstreitigkeiten: Wenn Sie eine monatliche BU-Rente von 1.500 € bis zum 67. Lebensjahr beanspruchen und Sie heute 45 Jahre alt sind, entspricht das einem Gesamtanspruch von rund 396.000 €. Hinzu kommen rückständige Leistungen. Der Streitwert liegt in der Regel bei mehreren Zehntausend bis über 100.000 €. Eine Klage lohnt sich daher häufig – zumal viele Rechtsschutzversicherungen BU-Prozesse übernehmen.
Meine Versicherung behauptet, ich habe die Gesundheitsfragen falsch beantwortet. Was kann ich tun? Prüfen Sie zunächst, ob die Fragen tatsächlich klar und eindeutig formuliert waren. Nur wenn die Fragen unmissverständlich auf die fragliche Erkrankung hinwiesen und Sie diese arglistig verschwiegen haben, kann die Versicherung zurücktreten. Unklar formulierte Fragen gehen zu Lasten des Versicherers (OLG Hamm, 04.04.2025, Az. 20 U 33/21).
Die Versicherung sagt, ich könnte einen anderen Beruf ausüben. Stimmt das? Das hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab. Neuere Verträge enthalten oft keine abstrakte Verweisung mehr. Selbst wenn: Der Verweisungsberuf muss Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen und tatsächlich zugänglich sein.
Wann verjähren meine Ansprüche? Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie von der Ablehnung erfahren haben. Zögern Sie daher nicht.
Muss ich ein eigenes Gutachten einholen? Ein eigenes ärztliches Attest ist hilfreich, aber nicht immer zwingend. Im Streitfall ordnet das Gericht ein Sachverständigengutachten an. Ihr Anwalt kann Sie dabei beraten, wann ein Privatgutachten strategisch sinnvoll ist.
Zahlt die Versicherung rückwirkend? Ja – wenn die Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist, muss die Versicherung rückwirkend ab dem Tag leisten, an dem der Versicherungsfall eingetreten ist.
Als erfahrener Rechtsanwalt bei Walek Rechtsanwälte in Mayen bearbeite ich neben meinen Tätigkeitsschwerpunkten im Familien- und Verkehrsrecht auch Mandate im allgemeinen Zivilrecht, Versicherungsrecht und privaten Baurecht. Ich nehme mir die Zeit, Ihren Fall sorgfältig zu prüfen und Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten zu geben – ohne unnötige Kosten zu verursachen.
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